aktualisiert am 04.01.10

©copyright by Yvonne Fischer März 2007/2008

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden:
Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:
Der Heiler muß seine Patienten schriftlich darauf hinweisen, daß seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Patienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen. Dies hat der Dachverband geistiges Heilen nach langer harter Arbeit durchsetzen können.Darüber sind alle sehr glücklich. Danke lieber DGH.

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